Wir bilden Brandschutzhelfer/-in aus vom Experten!
"Die Inhalte vom DGUV-Information 205-023!"
Aber wir Empfehlung für die Ausbildung zu Brandschutzhelfer/-in
Für die meisten Unternehmen stellt die Brand eine große Gefahr dar.
Die beinhaltet für die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordert eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine Unterweisung die regelmäßig aufgefrischt werden sollte.
Ausbildung im Sinne dieser Schrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Anweisung.
Für diese Ausbildung sind Anforderungen an jedem Unternehmen und an Ihre verantwortlichen ausbildenden Personen definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt wird.
Wesentliche Grundlagen können auch weitere Rechtsgrundlagen sein.
Alle Mitarbeiter/-innen die in einem Unternehmen tätig sind müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die Feuerlöscheinrichtungen (w. z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten Alarmierungseinrichtungen etc.) im Objekt/Gebäude, die in Ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren, sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplätzen) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. b. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikationen an.
Solche Schulungen bieten wir auch selbstverständlich auch an!
Neue Mitarbeiter/-innen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren und auch zu erfragen, ob sie diese Aspekte auch verstanden haben.
Die Firmen (hierbei ist es egal ob im Einzelhandel, Verkauf, Büros, Hotels etc. ist), haben eine ausreichende Anzahl an von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktischen Übungen im Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer/-innen zu benennen.
Diese sind pro Schicht aller Mitarbeiter/-innen 5 % zu besetzen.
Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros und Unterkünfte, wie Werkstätten.
Seminare:
Theorie:
Die Ziele der Ausbildung
Ziele der Ausbildung sind den sicheren Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung nur die Entstehungsbränden, ohne das eigene Leben in der Gefahr zu bringen und des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
"Die Eigensicherung ist die oberste Devise aller Maßnahmen."
Alle Beschäftigten müssen zum Sammelplatz sich sammeln.
Firmen, Unternehmen und Betriebe mit häufig wechselndem Mitarbeiter/-innen sowie Sozialbetriebe, w. z. B. Gaststätten Hotels und Kinos, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und deren Schulungsfrequenz dar.
Dies beinhaltet die Versammlungsstätten.
Die Firmen/Unternehmen und Betriebe können erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer/-innen bestellen, wenn sie auch mit dem jeweiligen betrieblichen Umfeld/Gegebenheiten und Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht wurden.
Die Anzahl an Brandschutzhelfer/-in
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfer/-innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung gem. ASR A2.2 (w. z. B. Büronutzung in der Regel ausreichend je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigen, betriebsfremde Personen Besucher/-innen und Personen mit eingeschränkter Mobilität) diese kann aber auch eine deutliche höhere Ausbildungsquote für Entstehungsbrandbekämpfung hilfreich und sinnvoll sein.
Hierbei muss man durch Fortbildung die Krankheitsfällen, Urlaub und Personalwechsel sehr berücksichtigen.
Besondere betriebliche Gegebnheiten sind z. B. :
1. Grundzüge des Brandschutzes,
2. Betriebliche Brandschutzorganisation,
Die Ausbildungsinhalte gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes die Kenntnisse über die betriebliche Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch die Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschereinrichtungen,
4. Gefahren durch Brände:
5. Verhalten im Brandfall
Dauer der Unterrichtsstunden
Für die Dauer der Unterrichtseinheiten ist für die Theorie 3 Stunden und für die Praxis 1 Stunde vorgesehen.
Zeitdauer der Bereiche
Die Zeitdauer für die Theorie als auch für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab.
Jeder Teilnehmende sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen und zum Schluss die Übungen mit Sicherheit machen können.
Merke!
Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich
Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abzuschließen.
Für die Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Jahren zu wiederholen.
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, es sei denn es können z. B.:
Die Ausbildung von Brandschutzhelfers kann durch das Unternehmen oder die Unternehmer/-in deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, w. z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern, Fachbetriebe oder Feuerwehren, erfolgen.
Werden in der Ausbildung keine betriebsspezifischen Kenntnisse vermittelt, obliegt deren nachträgliche Vermittlung den Unternehmer/-in.
Die Fachkundigen Personen im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.
Einige Beispiele hierzu sind:
Link zum DGUV-Information 205-023: https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p205023
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