"Brandschutzhelfer/-in 
Ausbildung"

Wir bilden Brandschutzhelfer/-in aus vom Experten! 

"Die Inhalte vom DGUV-Information 205-023!"

Aber wir Empfehlung für die Ausbildung zu Brandschutzhelfer/-in

Https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p205023

Vorbemerkung:

Für die meisten Unternehmen stellt die Brand eine große Gefahr dar.

Die beinhaltet für die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordert eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.

Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine Unterweisung die regelmäßig aufgefrischt werden sollte.

Anmerkung

 Ausbildung im Sinne dieser Schrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Anweisung. 

Für diese Ausbildung sind Anforderungen an jedem Unternehmen und an Ihre verantwortlichen ausbildenden Personen definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt wird. 

Die Notwendigkeit von Bandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):                       § 5 Beurteilung des Arbeitsbedingung,             § 6 Dokumentation,           § 10 Abs. 2. "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen,
  • Unfallverhütungsvorschriften: DGUV Vorschriften 1 "Grundsätze der Prävention"                     § 22Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"  
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):       ASR A2. 2 "Maßnahmen gegen Brände         

Zur Info:

Wesentliche Grundlagen können auch weitere Rechtsgrundlagen sein.

Regelmäßige Unterweisung

Alle Mitarbeiter/-innen die in einem Unternehmen tätig sind müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die Feuerlöscheinrichtungen (w. z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten Alarmierungseinrichtungen etc.) im Objekt/Gebäude, die in Ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren, sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplätzen) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. b. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikationen an.

Solche Schulungen bieten wir auch selbstverständlich auch an!

Neue Mitarbeiter/-innen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren und auch zu erfragen, ob sie diese Aspekte auch verstanden haben. 

Brandschutzhelfer/-innen

Die Firmen (hierbei ist es egal ob im Einzelhandel, Verkauf, Büros, Hotels etc. ist), haben eine ausreichende Anzahl an von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktischen Übungen im Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer/-innen zu benennen. 

Diese sind pro Schicht aller Mitarbeiter/-innen 5 % zu besetzen. 

Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros und Unterkünfte, wie Werkstätten. 

Unser Angebot!

  • zu humanen Preis,
  • ohne versteckte Kosten,
  • unkomplizierte Buchungen
  • Buchungen:                                                                 
  • Einzeln oder für Ihre ganzen Mitarbeiter/-in

Wo halten wir die 
Seminare ab?

Seminare:

  • Bei Uns,
  • Auswärts vor-Ort beim Kunden,

Theorie:

  1. Bei uns oder
  2. Online - Jedoch Praxis persönlich oder
  3. Beim Kunden (vor-Ort)

Die Ziele der Ausbildung

Ziele der Ausbildung sind den sicheren Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung nur die Entstehungsbränden, ohne das eigene Leben in der Gefahr zu bringen und des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.  

"Die Eigensicherung ist die oberste Devise aller Maßnahmen." 

Alle Beschäftigten müssen zum Sammelplatz sich sammeln. 

Hinweis

Firmen, Unternehmen und Betriebe mit häufig wechselndem Mitarbeiter/-innen sowie Sozialbetriebe, w. z. B. Gaststätten Hotels und Kinos, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und deren Schulungsfrequenz dar.  

Dies beinhaltet die Versammlungsstätten. 

Es gilt!

Die Firmen/Unternehmen und Betriebe können erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer/-innen bestellen, wenn sie auch mit dem jeweiligen betrieblichen Umfeld/Gegebenheiten und Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht wurden. 

Die Anzahl an Brandschutzhelfer/-in

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfer/-innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. 

Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung gem. ASR A2.2 (w. z. B. Büronutzung in der Regel ausreichend je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigen, betriebsfremde Personen Besucher/-innen und Personen mit eingeschränkter Mobilität) diese kann aber auch eine deutliche höhere Ausbildungsquote für Entstehungsbrandbekämpfung hilfreich und sinnvoll sein.  

Hierbei muss man durch Fortbildung die Krankheitsfällen, Urlaub und Personalwechsel sehr berücksichtigen.

Besondere betriebliche Gegebnheiten sind z. B. :

  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (w. z. B. Löschanlagen, Wandhydranten, Feuerlöscher etc.), 
  • das Löschen von brennbaren Fetten, Gasen, Metallen und Stäuben 
  • spezielle Produktionsabläufe, 
  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen, die entweder durch sich selbst oder durch die Menschenhand brennen,              sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen. 

Stichpunkte der Ausbildung:

    1. Grundzüge des Brandschutzes,

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen,
  • Häufige Brandursachen (Brandbeispiele, w. z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen, 
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe,

2. Betriebliche Brandschutzorganisation,

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096-2014-05 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen"
  • Alarmierungswege und mittel,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, 
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges,
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

Die Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes die Kenntnisse über die betriebliche Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch die Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

     3. Funktion und Wirkungsweise von                                            Feuerlöschereinrichtungen,

  • Brandklassen A/B/C/D und F,
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmittel,
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen,
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen,
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöschereinrichtungen und Wandhydranten

 4. Gefahren durch Brände:

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid),
  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung),
  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile),
  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

      5. Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung,
  • Bedienung der Feuerlöschereinrichtungen ohne Eigengefährdung,
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten,
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung nach Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr),
  • Löschen von brennenden Menschen

Die Inhalte der Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzungen, Vorgehensweise),
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöschereinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und - Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen,
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöschereinrichtungen erfahren, 
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände und Fettbrände),
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich,
  • Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmenden ausreichen. 

**Dauer der Ausbildung!**

Dauer der Unterrichtsstunden

Für die Dauer der Unterrichtseinheiten ist für die Theorie 3 Stunden und für die Praxis 1 Stunde vorgesehen.  

Zeitdauer der Bereiche

Die Zeitdauer für die Theorie als auch für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab.

Jeder Teilnehmende sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen und zum Schluss die Übungen mit Sicherheit machen können.

Merke!

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich

Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abzuschließen.

Wiederholung der Brandschutzhelfer/-in Ausbildung

Für die Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. 

Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, es sei denn es können z. B.:

  • Ein Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, w. z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissen-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
  • Neue Produktion- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöschereinrichtungen und die Löschtaktik haben, 
  • Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen in der Erstbrandbekämpfung erfordern.

Si-Se

"Qualifikation/ Fachkunde der verantwortlichen Personen"

Die Ausbildung von Brandschutzhelfers kann durch das Unternehmen oder die Unternehmer/-in deren Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, w. z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern, Fachbetriebe oder Feuerwehren, erfolgen. 

Werden in der Ausbildung keine betriebsspezifischen Kenntnisse vermittelt, obliegt deren nachträgliche Vermittlung den Unternehmer/-in.

Die Fachkundigen Personen im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet. 

Einige Beispiele hierzu sind: 

  • Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis,
  • Fachkräfte für Arbeitssichderheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz,
  • Mitglieder der Feuerwehr, w. z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuerwehr, mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang "Gruppenführer/-in"
  • Personen mit abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz

Link zum DGUV-Information 205-023: https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p205023

Logo

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.