Definition von Gefährdungsbeurteilung:

Gefährdungsbeurteilung:

Es handelt sich um den Prozess der Systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Arbeiter/Versicherten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hierbei kommen noch die Abteilung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. 

Das Ziel:

  1. Die Gefährdung frühzeitig zu erkennen, 
  2. Präventativ einzuwirken,

das heißt die Gefahr im Verzug zu erkennen und bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken und Maßnahmen einzuleiten. 

Die Gefährdungsbeurteilung dient auch gleich für die objektspezifischen Dienstanweisung unserer Sicherheitspersonal

Unsere Vorgehensweise für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen:

  1. Anfragen von Kunden und danach einen Termin vereinbaren: Zum Objekt des Kunden fahren, Vor-Ortsbegehungstermin, einen Eindruck machen lassen, Die Gefährdungsbereiche Analysieren 
  2. Erstellen von Gefährdungsbeurteilung = Einhaltung mehrerer Rechtsgrundlagen und Vorschriften 
  3. Vorab schonmal mit den Firmen in Verbringung sich setzen lassen die Sicherheitstechniken anbieten, 
  4. Nochmal zum Kunden fahren, die Stickpunkte, die man erarbeitet hat, überprüfen, 
  5. Weitere Sicherheitsfirmen kontaktieren, die man vergessen hat oder bei der Vorplanung nicht berücksichtigt wurden, 
  6. Einen vor-Ortsbegehungstermin mit dem Kunden einholen, dass die Sicherheitsfirmen auch sich das Objekt vor-Ort ansehen können,  
  7. Die Angebotspreise, die man eingeholt hat, dem Kunden weiterleiten und dem Informieren, ob er sich selbst mit den Sicherheitsfirmen kontaktieren und diese Preise annehmen möchte oder dass sich dann mit den Preisen von uns annimmt, 
  8. Das Ganze dann zusammenfasst, um diesen im Gefährdungsbeurteilung einzufließen, 
  9. (Zum Schluss) Präsentation oder Weiterleitung der Gefährdungsbeurteilung an dem Kunden  

Einigen der Rechtsgrundlagen und Vorschriften die wir dabei beachten müssen:

  1. Einhaltung des Arbeitsgesetz,
  2. §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz,
  3. § 3 Betriebssicherheitsverordnung,
  4. §§ 89,90 Betriebsverfassungsgesetz,
  5. Einhaltung der DGUV-Vorschriften,
  6. Einhaltung der DGUV-Informationen,
  7. Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung Bestimmungen (ASRA),
  8. Einhaltung der Brandschutzkonzeptes des Objektes

Einige Stichpunkte zum Gefährdungsbeurteilung:  

  1. Einholung der Informationen zum Objekt, = Informationsbeschreibung
  2. Risikoanalyse, 
  3. Erstellung von Matrix zum Risikoanalyse,  
  4. Unsere Maßnahmen zum Risikoanalyse, 
  5. Die Matrix zu den Maßnahmen, die wir leisten werden, = dies ist dann das Ziel unserer Leistungen,
  6. Die Empfehlungen zu den Stichpunkten,  
  7. Die Preise zu den Maßnahmen und zu den Sicherheitstechniken 
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