Brandschutzkonzept - Gefährdungsbeurteilung

Im Vorfeld muss man wissen, welche Bedeutung Feuer und Brand hat. 

Feuer ist von Menschen gewolltes Feuer, w. z. B. Grillen, und Brand ist nicht gewünschtes und selbst entstandenes w. z. B. offenes Feuer (Waldbrände)! 

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist als Fundament im Arbeitsschutz,
  • Die Mitarbeiter Unterweisung,
  • Betriebsanweisung geregelt = Schutzmaßnahmen,
  • Im Arbeitsmedizinische Versorgung,
  • Befähigte Mitarbeiter zur Brandbekämpfung, 

Um einen Brandschutzkonzept - Gefährdungsbeurteilung für Ihren Objekt erstellen zu können, müssen einige Faktoren berücksichtigt werden! 

Für jedes Objekt, Gebäude und sonstige Einrichtungen gibt es einen Brandschutzkonzept, der ein Architekt geschrieben hat.  

Der Architekt musste sich nach den Richtlinien der Gemeinde halten, um die Einrichtung zu erschaffen. 

Der Brandschutzbeauftragter muss die Vorlagen der Gemeinde, wo das Objekt gebaut wurde zu kennen. Dementsprechend muss der Brandschutzbeauftragter sein Konzept (Brandschutzordnung nach DIN 14096) schreiben, dass die Sicherheitsmitarbeiter/-innen danach vorgehen müssen! 

Einige Stichpunkte, die der Brandschutzbeauftragter beachten muss! 

  • die einzelnen Positionen zu beachten (INFORMATIONEN),
  • die Gefährdung selbst,
  • die Eintrittswahrscheinlichkeit,
  • das Schadensausmaß,
  • das Risiko,
  • die Schutzmaßnahmen,
  • die Wirkungskontrolle 

Sachgerechte Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte erfordern eine objektbezogene Systematische Risikobewertungen, das macht sehr vielen sorgen und auch für Problemdarstellungen und ob man diese Brandgefahren bewältigen kann und somit unter Kontrolle bringen kann. Für uns gibt es nie ein Problem nur Lösungen, die wir Ihnen für die Beratungen geben können! Wie können die Projektbeteiligten einer angemessen und gemeinsamen Risikobewertungen kommen?

 

! Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Die Eintrittswahrscheinlichkeit

Die Eintrittswahrscheinlichkeit geht dahin, bei der erhöhten Brandgefahr eine hohe Brand entstehen kann und ob sich ausbreitet oder nicht und in welchem Ausmaß. 

 

Wie könnte ein Beurteilungsschema aussehen?

  1. Die Gefährdung selbst,
  2. Die Eintrittswahrscheinlichkeit,
  3. Der Schadensausmaß,
  4. Das Risiko selbst
  5. Die Schutzmaßnahmen,
  6. Das Wirkungskontrolle

 

Die Ziele der Brandschutztechniken im Baurecht!

  1. Menschen Leben nicht gefährden,
  2. Brandentstehung vermeiden,
  3. Brand- und Rauschutz vermieden,
  4. Flucht des Menschen in Gebäuden ermöglichen,
  5. Rettung von Menschen ermöglichen,
  6. Rettung von Tieren ermöglichen,
  7. Feuerwehr Einsatz ermöglichen
Logo

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.